Teamleitung Mehrstundenpflege Bianca Night und Pflegedienstleitung Dajana Fticar

links: Bianca Nigst (Team-Leitung Mehrstundenpflege) rechts: Dajana Fticar (Pflegedienstleitung)

„Kurzzeitpflege – daheim!“ Was ist das überhaupt, kann ich sie nutzen und wenn ja, wie nehme ich sie in Anspruch? Unsere Pflegedienstleitung Dajana Fticar und Bianca Nigst (Teamleitung Mehrstundenpflege) beantworten alle Fragen rund um das Angebot.

Was genau ist die „Kurzzeitpflege – daheim!“ eigentlich?

Dajana Fticar: Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot an alle, die privat eine Person pflegen und eine kleine Auszeit brauchen. Zum Beispiel, weil sie in Urlaub fahren, beruflich verreisen oder aus anderen Gründen länger verhindert sind. Dann springen wir von der Pflegezentrale für sie ein und kümmern uns bis zu ihrer Rückkehr um die pflegebedürftige Person.

Wie wurde die „Kurzzeitpflege – daheim!“ in diesem Jahr angenommen? Wie viele Patienten nutzen das Angebot bzw. haben es genutzt?

Bianca Nigst: Sehr gut! Die Nachfrage wächst kontinuierlich. Vor allem in den Sommer- bzw. Ferienmonaten wie zum Beispiel im August haben viele Interessenten, darunter vor allem Familien, unser Angebot der „Kurzzeitpflege – daheim!“ in Anspruch genommen. Sie konnten auf diese Weise für eine Weile entlastet werden und einfach mal einen unbeschwerten Urlaub genießen, um sich von der kräftezehrenden Pflege daheim zu erholen. Leider wissen viele Menschen, die einen Angehörigen pflegen nichts von dieser Möglichkeit, da es deutschlandweit nahezu einzigartig ist. Zu unseren obersten Aufgaben zählt es daher, unser Angebot überregional bekannter zu machen.

Für wen ist die „Kurzzeitpflege – daheim!“ geeignet? Für wen ist sie NICHT geeignet?

Bianca Nigst: Die „Kurzzeitpflege – daheim!“ eignet sich für jede Person mit einem Pflegegrad von 2 oder höher. Jeder, der mal eine kurze Auszeit von der Pflege braucht, kann uns kontaktieren. Denn unser Angebot richtet sich nicht nur an unsere bestehenden Patienten, sondern an jeden Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person.

Wie oft im Jahr kann man die „Kurzzeitpflege – daheim!“ nutzen bzw. wie viele Tage im Jahr?

Dajana Fticar: Bis zu elf Tage können wir die ‚Kurzzeitpflege – daheim‘ für den Patienten kostenlos anbieten, weil wir dafür verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. So kann der oder die pflegende Angehörige ohne zusätzliche Kosten den Urlaub genießen, während wir rund um die Uhr vor Ort sind und uns um alles kümmern. Natürlich kann man auch länger verreisen, dann fallen Kosten an, die wir vorab mit den Angehörigen abstimmen.

Was kostet die „Kurzzeitpflege – daheim!“ und übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Bianca Nigst: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 2.418 Euro, was in etwa elf Tagen „Kurzzeitpflege – daheim!“ entspricht. Jeder Tag darüber hinaus muss selbst bezahlt werden. Unser Tipp: Möchte man mehr als die elf Tage unsere „Kurzzeitpflege – daheim!“ in Anspruch nehmen, kann man seine Leistungen bei der Pflegekasse für einen Monat auf Kombileistung umstellen. Bei der Kombileistung handelt es sich um eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Falls nicht der gesamte Pflegesachleistungsanspruch genutzt wird, kann der verbleibende Betrag anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden.

Wie hoch sind die bürokratischen Hürden, um die „Kurzzeitpflege – daheim!“ in Anspruch zu nehmen?

Dajana Fticar: Bürokratische Hürden gibt es keine. Den Antrag für die „Kurzzeitpflege – daheim!“ kann man jederzeit bei der Pflegekasse stellen. Das geht sofort und funktioniert einfach und unbürokratisch.

Wie kurzfristig kann man die „Kurzzeitpflege – daheim!“ in Anspruch nehmen?

Bianca Nigst: Da brauchen wir schon ein wenig mehr Vorlauf, schließlich müssen wir für jeden Patient erst eine passende Pflegekraft finden. Bekanntermaßen wachsen Pflegekräfte leider nicht auf Bäumen, auch nicht bei der Pflegezentrale. Wir schauen also, welche unserer Pflegekräfte die „Kurzzeitpflege – daheim!“ im gewünschten Zeitraum übernehmen kann, damit alles passt. Bis zu vier Wochen Vorlauf sollte man schon einplanen.

Zum Hintergrund:

Es gibt in Deutschland die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beides sind zwei verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung.
Die Kurzzeitpflege hingegen ist für pflegebedürftige Personen gedacht, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.

Seit 2015 können die Leistungen der Verhinderungspflege und Leistungen der Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden. Verhinderungspflege gibt es für bis zu 6 Wochen im Jahr mit einem Verhinderungspflegegeld von bis zu 1.612 Euro im Jahr. In Kombination mit der Kurzzeitpflege können allerdings insgesamt 2.418 Euro beantragt werden.

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unser Pflegezentrale-Team. Wir beraten Sie gerne ausführlich und helfen Ihnen, Ihre wohl verdiente Auszeit zu planen.