Von heute auf morgen auf Pflege und die Hilfe anderer angewiesen sein. Das passiert leider häufiger als man denkt. Denn Pflegebedürftigkeit kommt meist plötzlich und unerwartet.
Der Grund dafür muss nicht immer das normale Älterwerden sein, auch ein Unfall oder eine Krankheit können einen starken Einschnitt in das gewohnte eigenständige Lebens bedeuten.
Ab wann ist man „pflegebedürftig“?
Die offizielle Definition lautet:
„Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.“
Für den Anspruch auf Pflege spielt auch der Zeitraum eine Rolle. Denn die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens mit der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
Nicht selten schätzen betroffene Person oder ihre Angehörige ihren Anspruch auf ambulante Pflege falsch ein, weil sie unsicher sind, ob ihnen überhaupt ein Anspruch zusteht oder sie fürchten, die Kosten für einen Pflegedienst selbst tragen zu müssen.
Im Zweifel: Antrag stellen und schnell Hilfe bekommen
Bitte keine Scheu: Sollten Sie selbst oder jemand in Ihrem Umfeld den eigenen Alltag nicht mehr uneingeschränkt bewältigen können, empfehlen wir unbedingt die Pflegekasse zu kontaktieren. Sie stellt beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) den Antrag auf Einstufung des Pflegegrades. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Selbst wenn noch keine Einstufung eines Pflegegrades vorliegt, können Sie jederzeit einen Pflegedienst beauftragen. Die Leistungen können Sie rückwirkend mit der Krankenkasse abrechnen.
Ein Anruf – volle Kostenübernahme
Das bedeutet für Sie: ab dem Tag Ihrer Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse erhalten Sie Pflegeleistungen – auch wenn die Begutachtung und Einstufung des Pflegegrades erst nach vier Wochen stattfindet. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, frühzeitig den Antrag zu stellen.
Die Einstufung durch den MDK
Schließlich ist es soweit: Der Termin für die Einstufung steht fest. Ein entscheidender Termin, an den oft große Erwartungen und die Hoffnung auf Hilfe und Gewissheit geknüpft sind.
Wenn es zur Einstufung durch den MDK kommt, empfehlen wir Pflegebedürftigen, sich von Angehörigen, dem Betreuer oder einem Bekannten begleiten zu lassen. Auf Wunsch unterstützen auch wir von der Pflegezentrale Wagner Sie fachlich bei dem Termin.
Für die Einstufung prüft der MDK-Gutachter die verschiedenen Lebensbereiche der pflegebedürftigen Person mithilfe eines Fragenkatalogs. Der Fragenkatalog ist in sechs Module gegliedert und unter https://www.pflegegrad-berechnen.de/ einsehbar. So haben Sie im Vorfeld die Möglichkeit, sich auf den Termin vorzubereiten und selbst eine Einschätzung der bevorstehenden Einstufung vornehmen zu können.
Die sechs Module der MDK-Einstufung
Das MDK-Gutachten setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen:
Modul 1 – Mobilität
Modul 2 – Geistige und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4 – Selbstversorgung
Modul 5 – Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Sollte es bei Ihnen trotz guter Vorbereitung zu einer Falscheinstufung des Pflegegrades kommen, unterstützen wir Sie gerne beim Widerspruch.
Einmal Überblick, bitte!
Mit der Einstufung des Pflegegrades haben Sie einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Für alle weiteren Fragen, Informationen und Adressen haben wir eine übersichtliche „Pflegesafari“ zusammengestellt, die Ihnen hilft, den Überblick über die vielfältigen Angebote des „Pflegedschungels“ zu behalten.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich: in einem ausführlichen Beratungstermin, beim Ausfüllen von Anträgen oder einer Schulung weiterer Angehöriger. Melden Sie sich einfach bei uns!