Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

 

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine wertvolle, aber auch herausfordernde Aufgabe. Doch was passiert, wenn Sie selbst einmal eine Pause brauchen? Sei es aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit oder einfach zur eigenen Erholung – genau hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Diese Leistung der Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person darunter leidet.

Seniorin entspannt am Meer

Was genau ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson übernimmt, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie können Sie für maximal sechs Wochen im Jahr nutzen. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und von der Ihnen als der pflegenden Person bereits seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung betreut wird.

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – wo liegt der Unterschied?

Oft werden diese beiden Begriffe verwechselt, doch es gibt wichtige Unterschiede:

  • Verhinderungspflege dient dazu, die pflegenden Angehörigen zu entlasten, wenn sie vorübergehend nicht verfügbar sind.
  • Kurzzeitpflege hingegen ist eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands.

Auch die Dauer unterscheidet sich: Während Sie die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen jährlich nutzen können, stehen Ihnen für die Kurzzeitpflege maximal acht Wochen zur Verfügung. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Aktuell (bis zum 30. Juni 2025) haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro pro Jahr für maximal 6 Wochen.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr für maximal 8 Wochen.
  • Kombination beider Leistungen: Falls das Budget der Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft wurde, können bis zu 843 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dadurch steigt der Gesamtbetrag auf maximal 2.528 Euro.
  • Besonderheit bei nahen Angehörigen: Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus dem selben Haushalt nicht erwerbsmäßig übernommen, darf die Pflegekasse maximal den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes für bis zu 6 Wochen erstatten. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können den Betrag jedoch auf bis zu 2.528 Euro erhöhen.

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine große Änderung: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dieses Budget kann dann flexibel genutzt werden – entweder vollständig für eine der beiden Leistungen oder anteilig für beide.

Eine weitere Erleichterung: Die 6-monatige Vorpflegezeit entfällt, sodass die Verhinderungspflege sofort in Anspruch genommen werden kann. Zudem verlängert sich die maximale Anspruchsdauer auf 8 Wochen pro Jahr.
Diese Neuerungen sorgen für mehr Flexibilität und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige.

Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden

Die Pflege eines Angehörigen ist mit vielen organisatorischen Fragen verbunden. Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wie beantragen Sie Verhinderungspflege? Welche Möglichkeiten gibt es, die beste Betreuung für Sie oder Ihre Angehörigen sicherzustellen? Wir lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein!
Lassen Sie sich von uns individuell beraten – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

 

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege

Welche Voraussetzungen müssen für Verhinderungspflege erfüllt sein?2025-02-26T17:22:16+01:00

Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreut haben, und der Pflegegrad muss mindestens 2 betragen.

Wer kann als Ersatzpflege einspringen?2025-02-26T17:23:51+01:00

Die Pflege kann durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch nahe Angehörige oder Freunde im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen werden.

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?2025-02-26T17:19:11+01:00

Pflegebedürftige, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut werden, und deren Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?2025-02-26T17:21:15+01:00

Bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 und mindestens sechs Monate Betreuung durch eine private Pflegeperson. Die Zeit kann am Stück oder tageweise genutzt werden.

Wie wird die Verhinderungspflege beantragt?2025-02-26T17:24:16+01:00

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Benötigt werden Nachweise zur Pflege sowie zur Verhinderung der Hauptpflegeperson.

2025-02-27T11:03:46+01:00Donnerstag, 20 Februar 2025|

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